Koblenz ordnet Gurrverbot für Stadttauben vor 9 Uhr an
Die Stadt Koblenz verbietet Stadttauben das Gurren vor 9 Uhr. Die Allgemeinverfügung nennt Ordnung und Hygiene als Gründe, sieht ein Bußgeld von 35 Euro vor und sieht eine Zählung der Laute durch Mitarbeiter vor.
Die Stadt Koblenz hat per Allgemeinverfügung ein generelles Verbot des Gurrens von Stadttauben in der Innenstadt für die Zeit vor 9 Uhr angeordnet; Begründet wird die Maßnahme mit den Belangen von Ordnung und Hygiene, und zur Durchsetzung zählt ein Mitarbeiter des Ordnungsamts akustisch die Gurr-Laute. Die Verfügung soll nächtliche und frühmorgendliche Lärmbelästigungen reduzieren und behördlich dokumentierte Gesundheitsrisiken mindern.
Die Allgemeinverfügung (Aktenzeichen AOV/2026/09, Bekanntmachung Nr. 2026/34) stützt sich auf § 12 Abs. 1 der städtischen Kommunalen Gefahrenabwehrverordnung (KGAV) und gilt räumlich für das gesamte Gebiet der Kernstadt einschließlich der angrenzenden Uferzonen bis 200 Meter Entfernung von der Rheinuferpromenade.