Paul NewsmanPaul Newsman
Ausgabe Nr. 4991,50 €
Vorlage · Politik & Satire

Verbot mit Ansage

Eine Behörde verbietet etwas völlig Alltägliches, samt Übergangsfrist, Bußgeldrahmen und Ausnahmeliste.

Ein Beispiel aus dieser Vorlage

Reise ohne Proviant

Deutsche Bahn verbietet mitgebrachte Speisen im ICE ab dem 10. September

Die Deutsche Bahn untersagt das Mitbringen eigener Speisen in ICE-Zügen aus Gründen der Sicherheit und Sauberkeit; abseits zahlreicher Ausnahmen droht bei Verstoß eine 40-Euro-Servicegebühr, erhoben vom Zugpersonal.
· 35 Sekunden Lesezeit

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass das Mitbringen eigener Speisen in ICE-Zügen ab dem 10. September verboten ist — offiziell mit der Begründung der Sicherheit und Sauberkeit, inoffiziell auch, weil man sich die Reinigungskosten ein wenig anders verteilt vorstellt. Das Verbot tritt in sechs Wochen in Kraft; wer trotzdem mit belegtem Brötchen oder Gemüsetasche erwischt wird, muss mit einer 40-Euro-Servicegebühr rechnen.

Die Bahn begründet den Schritt mit einer Reihe von Sicherheitserwägungen, etwa allergischen Reaktionen, offener Flammen bei eingeschränkten Küchenutensilien und der Vermeidung von Verschmutzungen in neuen Sitzbereichen. Zugleich soll durch standardisierte Verpflegungsangebote einheitlichere Hygiene sichergestellt werden — eine Zielsetzung, die in der Praxis sofort auf ein Bündel von Ausnahmen trifft.

Hier endet die Leseprobe· 350 Wörter insgesamt