Der KGV Sonnenblick beschließt eine verbindliche Heckenhöhe von 1,17 m; nach zwei Verwarnungen droht der Ausschluss. Bezirksversammlung stimmte mehrheitlich, ein Mitglied kündigt Widerspruch an (Parzelle 27). Frist: 31.08.2026.
Der Vorstand des KGV Sonnenblick hat in der Sitzung am 17.07.2026 beschlossen, dass alle Hecken auf den Parzellen künftig exakt 1,17 Meter hoch zu halten sind — begründet mit dem Ziel der „Einheitlichkeit der Anlage“ und um dem Eindruck eines heimischen „Hecken-Gewirrs“ entgegenzuwirken. In einfachen Worten: Es soll gleichmäßig aussehen, damit niemand mehr behaupten kann, die Nachbarschaft sehe aus wie ein bunter Wildwuchsmarkt.
Beschluss-Nummer: 07/2026-04. Sitzungsdatum: 17.07.2026, Versammlungsort: Vereinshaus hinter dem Geräteschuppen. Abstimmungsergebnis: 14 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung. Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft; die Frist zur Anpassung ist separat geregelt (siehe unten).
Beschlussinhalt
Der Vorstand fasste folgenden Beschluss in Ausübung seiner Satzungsbefugnisse (§ 9 Abs. 2 der Satzung des KGV Sonnenblick):